StadtElternRat der Stadt Halle (Saale)

Gesetzliches Vertretungsorgan aller Eltern mit Kindern an einer Schule im Stadtgebiet

Berufstätigkeit
      wissenschaftliche Weiterbildung Erwachsenenebildung
Universität   Kunsthochschule   Kirchenmusikhochschule  
Fachhochschule
     
      allgemeine Hochschulreife Fachhochschulreife Fachschule
Schulform   Förderschule Gesamtschule Gemeinschaftsschule Gymnasium Sekundarschule
Schuljahrgang 13 Fachgymnasium Fachoberschule berufsqua. Abschluss
12 Berufsschule Berufsfachschule
11                    
10 auf Realschulabschluss duale System vollzeitschulische Ausbildung
9 IGS KGS
8 bezogener Unterricht Hauptschulabschluss bezogener Unterricht
7
6 gemeinsamer Unterricht
5
4 Grundschule
3
2 flexsible Schuleingangsphase
1    
Kindertagesstätte

Weitere Infos zu den einzelnen Schulformen

Grundschule

In der Grundschule werden die Grundlage für das weiterführendes Lernen gelegt. Dabei wird nicht nur Wert auf die Erlangung elementaren Wissen und Können gelegt, vielmehr sind auch die Persönlichkeitsentwicklung gesellschaftliche Kompetenzen und kulturelle Techniken teil des Lernens. Vorallem die Grundlagen des Lesens, Schreibens und Rechnens liegen im Fokus und werden in konzentrieter Form vermittelt.

Mit dem Ziel die unterschiedlichen Entwicklungsbiografien und Lernvortschritte der Lernenden individuell zu fördern, gibt die Grundschule mit der flexiblen Schuleingangsphase den Lernenden zwei bis drei Schuljahr Zeit, bevor der Wechsel in Klasse drei erfolgt. So können Kinder unterschiedlicher Lernausgangslagen so gefördert werden, dass sie die Lernanforderungen erfolgreich bewältigen können.

Rechtliche Bestimmungen

Förderschulen

In der Förderschule werden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet. Es können alle Abschlüsse der allgemein bildenden Schulen erworben werden. Den Lernenden wird auf einer jeweils spezialisierten rehabilitationspädagogischen Basis eine entwicklungswirksame individuelle Förderung zuteil. Dafür gibt es sieben verschiedene Förderschularten. Die durch Kooperationsvereinbarungen zwischen Förderschulen und allgemein bildenden oder berufsbildenden Schulen gebildeten Förderzentren ermöglichen regional oder überregional angelegte integrative Angebote sowie Beratung, Diagnostik und Prävention.

Die Förderschularten in Sachsen-Anhalt sind:

  • Förderschulen für Blinde und Sehgeschädigte,
  • Förderschulen für Gehörlose und Hörgeschädigte,
  • Förderschulen für Körperbehinderte,
  • Förderschulen für Lernbehinderte,
  • Förderschulen für Sprachentwicklung,
  • Förderschulen mit Ausgleichsklassen,
  • Förderschulen für Geistigbehinderte

Sonderpädagogische Förderschwerpunkte gemäß KMK-Empfehlung sind:

  • Lernen,
  • Sprache,
  • geistige Entwicklung,
  • emotionale-soziale Entwicklung,
  • körperlich-motorische Entwicklung,
  • Hören,
  • Sehen.
Rechtliche Bestimmungen

Gesamtschulen

Die Gesamtschule vermittelt eine allgemeine und berufsorientierende Bildung. Sie kann in integrierter oder in kooperativer Form geführt werden.

IGS

Die integrierte Gesamtschule bildet eine pädagogische und organisatorische Einheit und ermöglicht in einem differenzierten Unterrichtssystem Bildungsgänge, die ohne Zuordnung zu unterschiedlichen Schulformen zu allen Abschlüssen der Sekundarstufen I und II führen. Die Schuljahrgänge 11 bis 13 bilden die gymnasiale Oberstufe.

KGS

Die kooperative Gesamtschule führt die Sekundarschule und das Gymnasium pädagogisch und organisatorisch zusammen. Der Unterricht wird zum überwiegenden Teil in schulformspezifischen Klassen, aber auch in schulformübergreifenden Lerngruppen erteilt. Die Schuljahrgänge 11 und 12 bilden auch hier die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe.

Rechtliche Bestimmungen

Gemeinschaftsschule

Die Gemeinschaftsschule vermittelt eine allgemeine und berufsorientierende Bildung. Sie ermöglicht den Erwerb aller Abschlüsse der allgemein bildenden Schulen. Sie führt eine gymnasiale Oberstufe oder ermöglicht den Erwerb des Abiturs in verbindlich geregelter, konzeptionell untersetzter Zusammenarbeit mit einer anderen Schule. Führt Sie eine gymnasiale Oberstufe, umfasst die Qualifikationsphase grundsätzlich die Schuljahrgänge 11 und 12. Die Qualifikationsphase kann aber auch in einer Sonderform die Schuljahrgänge 12 bis 13 umfassen.

Die Gemeinschaftsschulen können in folgenden Organisationsformen geführt werden:

die Gemeinschaftsschule mit den Schuljahrgängen 5 bis 12 und einem gymnasialen Zweig ab dem 9. Schuljahrgang, wobei der Schuljahrgang 10 dieses Zweiges sowie die Schuljahrgänge 11 und 12 entweder

  • als eigene gymnasiale Oberstufe oder
  • als gymnasiale Oberstufe in Kooperation mit einer anderen Schule geführt werden,

die Gemeinschaftsschule mit den Schuljahrgängen 5 bis 13, wobei die Schuljahrgänge 11 bis 13 entweder

  1. als eigene gymnasiale Oberstufe oder
  2. als gymnasiale Oberstufe in Kooperation mit einer anderen Schule
Rechtliche Bestimmungen

Sekundarschule

Die Sekundarschule vermittelt eine allgemeine und berufsorientierte Bildung. In den Schuljahrgängen 5 und 6 werden die Schülerinnen und Schüler auf die Lernschwerpunkte, Lernanforderungen und Arbeitsmethoden der Schuljahrgänge 7 bis 10 vorbereitet. In den ersten beiden Jahren umfasst der Unterricht die für alle verpflichtenden Lerninhalte, bevor mit dem 7. Schuljahrgang eine auf die unterschiedlichen Abschlüsse bezogene Differenzierung beginnt. Sie führt am Ende des 9. Schuljahrgangs zum Hauptschulabschluss oder qualifizierten Hauptschulabschluss oder mündet am Ende des 10. Schuljahrgangs in den Realschulabschluss bzw. erweiterten Realschulabschluss. Damit werden gute Voraussetzungen für die weiterführende berufliche Bildung geschaffen. Mit dem erweiterten Realschulabschluss ist ein Übergang in den 10. Schuljahrgang des Gymnasiums oder der Eintritt ins Fachgymnasium möglich. Ein Übertritt in die Gesamtschule oder Gemeinschaftsschule (mit eigener Oberstufe) ist ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Rechtliche Bestimmungen

Gymnasium

Im Gymnasium werden Schülerinnen und Schüler vom 5. bis zum 12. Schuljahrgang unterrichtet. Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte Allgemeinbildung und die Voraussetzungen zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Die Schuljahrgänge 10 bis 12 bilden die gymnasiale Oberstufe, die sich in die Einführungsphase, Schuljahrgang 10, und die Qualifikationsphase, Schuljahrgänge 11 und 12, gliedert. Das Gymnasium schließt im 12. Schuljahrgang mit den Prüfungen zum Abitur ab.

Rechtliche Bestimmungen

Berufsbildende Schulen

Die Berufsbildenden Schulen gibt es als:

  • Berufsschule,

 sie vermitteln im dualem System nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) berufsbezogene und berufsübergreifende Kompetenzen für anerkannte Ausbildungsberufe. Die duale Ausbildung zeichnet sich durch unterschiedliche Standorte für Praxis (Betrieb) und Theorie (Schule) aus. Während an der Schule theoretisches Wissen auch Berufsübergreifend erfolgen kann, wird im Praxisteil der Ausbildung die spezifischen handwerklichen/praktischen Fähigkeiten ausgebildet.
Die Ausbildungszeit beträgt je nach Anforderungen zwei, drei oder dreieinhalb Schuljahre

  • Berufsfachschule,

die breit angelegte Vermittlung von beruflicher Grundbildung als Vorbereitung auf eine berufliche Ausbildung, ist genauso Bestandteil als auch die vertiefte Vermittlung von fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnissen, zur ausbildung in einem Beruf. Es können aber auch schulische Abschlüsse, wie der Realschulabschulss, der erweiterte Realschulabschluss und der schulische Teil der Fachhochschulreife in der BFS erworben werden. Die BFS werden gegliedert in:

  • BFS ohne beruflichen Abschluss,
  • BFS zwei- und mehrjährig mit beruflichem Abschluss und,
  • BFS für Gesundheitsfachberufe (nichtärztliche Heilberufe).

Der Besuch der BFS ist mit einem Hauptschulabschluss oder einem Realschulabschluss möglich. Die Ausbildungszeit beträgt ein bis drei Schuljahre.

  • Fachschule,

sie stellen die berufliche Weiterbildung sicher. Die hier vorgehaltenen Bildungsgänge, können nach erfolgreich abgeschlossener erstberuflicher Ausbildung absolviert werden. Sie dienen hierbei der Förderung der beruflichen Selbstständigkeit oder der Übernahme von Führungsaufgaben. Schulische Abschlüsse oder die Fachhochschulreife sind Bestandteil der Ausbildungsleistung der Fachschule. Eine Fortführung der Ausbildung an einer Fachhochschule ist so möglichen. Die Vorbereitung auf die Meisterprüfung kann ebenfalls an der Fachschule erfolgen.

Die Angebote der Fachschule können in der Regel mit einer abgeschlossenen zweijährigen Berufsausbildung und entsprechenden berufstpraktischen Tätigkeiten, in Anspruch genommen werden. Die Ausbildung erfolgt in Voll- oder Teilzeit (berufsbegleitend). Eine flexible Ausbildungsdauer, wird durch die Festlegung der Gesamtsundenumfänge erreicht.

Die Fachschule ist in folgende Fachbereiche gegliedert:

  1. Agrarwirtschaft
  2. Technik
  3. Wirtschaft
  4. Sozialwesen
  • Fachoberschulen,

sollen Lernende eine vertiefte berufliche Bildung vermitteln, die befähigt die weitere Bildung an einer Fachhochschule oder Hochschule erfolgreich weiterführen zu können. Die Fachoberschule wird je nach Eingangsqualifikation ein- oder zweijährig besucht.

Die zweijährige eine Ausbildungszeit setz voraus, dass ein Realschulabschluss und ein Nachweis über einen Praktikumsplatze, dessen Eignung durch die Schule bestätigt wird und durch die Lernenden eigenverantwortlich gesucht wird.

Bei der einjährigen Ausbildungszeit ist ein Realschulabschluss und mindestens der Abschluss in einer beruflichen dualen Voll- oder Teilzeit Berufsausbildung notwendig. Die Berufsausbildung muss zwingend zur Fachrichtung gehören.

Die Fachrichtungen, welche mit Schwerpunkten untersetzt werden können, gliedern sich in:

  1. Wirtschaft und Verwaltung
  2. Technik
  3. Gesundheit und Soziales
  4. Gestaltung
  5. Ernährung und Hauswirtschaft
  1. Fachgymnasium,

im Fachgymnasium lernen die Schülerinnen und Schüler wesentliche Strukturen und Arbeitsweisen von Wissenschaften kennen, wenden diese an und verstehen deren Erkenntnismöglichkeiten und Aussagegrenzen. Es ist wie die gymnasiale Oberstufe ein studienqualifizierender Bildungsgang, die Ausbildungszeit der Lernenden umfasst drei Schuljahre. Sie gewinnen Einsichten in die Komplexität wissenschaftlicher Disziplinen und deren Zusammenwirken und erwerben insbesondere die Fähigkeit, theoretische Erkenntnisse zu erklären und anzuwenden. Ziel dieser Ausbildung ist die Hochschulreife (Abitur).

  1. Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)

Lernende, die die Vollzeitschulpflicht (9 Schuljahre) erfüllt haben, werden hier auf die Berufsausbildung vorbereitet. Jeder Lernende ohne Schulabschluss und noch Schulpflichtig (zwölf Jahre nach Beginn der Schulpflich) ist, kann im BVJ aufgenommen werden. Unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen einer beruflichen Tätigkeit, werden fachliche und allgemeine Lerninhalte vermittelt. Die Lernenden erhalten Unterricht in einem berufsübergreifenden Lernbereich (z.B. Deutsch, Sozialkunde, Mathematik, Informatik) und einem berufsbereichsbezogenen Lernbereich. Der inhaltliche Schwerpunkt des BVJ liegt auf der Fachbraxis. Eine Information, welche Berufsbereiche zur Verfügung stehen, kann sich der Lernende vor Ort oder über die Homepage der Schule einholen. Durch die Teilnahme an einem Kolloquium am Ende des Bildungsganges, können die Lernenden den Hauptschulabschluss erwerben.

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