Für einige Leistungen die Sie bzw. Ihr Kind erhalten kann, müssen Sie Anträge
stellen. (z. B. Schülerfahrkarte)
Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Leistungen, welche
Anträge Sie stellen können und die dazu notwendigen Formulare.
Eine Auskunft über Rechtsanwälte kann nicht erteilt werden.
Alle Formulare, bei denen kein Formularstand angezeigt wird, werden nicht durch uns gepflegt.
Diese Formulare sind als Direktlink eingebunden.
Urheberrechtsansprüche sorgen für diese Umstellung.
Schülerbeförderung
auf der Grundlage der Schülerbeförderungssatzung der Stadt Halle
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Leistung
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Formular
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Kostenlose Schülerzeitkarte Klasse 1 bis 10
mehr Info
Info
Anspruchsberechtigte Personen:
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Klasse 1 bis 4 wenn Schulweg > 2 km,
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Klasse 5 bis 10 wenn Schulweg > 3 km,
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Klasse 5 bis 10 der Förderschulen für Sprachbehinderungen, Ausgleichsklassen und Lernbehinderungen wenn der Schulweg > 2,5 km,
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bei Besuch des BVJ, BGJ oder des ersten Ausbildungsjahres der Berufsfachschule ohne mittleren Schulabschluss > 4 km,
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Gültigkeit |
Montag bis Freitag von
6:00 bis 19:00
nicht in den Ferien und an
Feiertagen |
Antragsrhythmus:
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jedes Schuljahr neu,
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Termin der Antragsstellung:
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sollte bis 30.05 für das Folgejahr gestellt werden,
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während des laufenden Schuljahres wenn die entsprechenden Kriterien erfüllt werden,
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bei Wechsel von der Grundschule in eine weiterführende Schule, sollte der Antrag nach Erhalt der Aufnahmebestätigung an der weiterführenden Schule erfolgen,
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Bei wem muss der Antrag gestellt werden?
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in der Schule oder direkt im Fachbereich Bildung / Team Schulorganisation,
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Wer muss den Antrag stellen?
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der oder die Erziehungsberechtigten,
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Ergänzende
Angebote
der
HAVAG |
Um die
kostenlose
Schülerzeitkarte
in Ihrer
Geltungsdauer
zu
erweitern
kann die
SCHOOL Card Upgrade
durch
die
Anspruchsberechtigten
erworben
werden.
Diese
Erweiterung
kostet
8,40 Euro (inkl. MwSt.) monatlich.
Zum
Vertrag
Vorteile:
Damit kann an allen Schultagen, an Wochenenden und
Feiertagen
sowie in
den
Schulferien,
inklusive
der
Sommerferien,
den
ganzen
Tag
mit
allen
Straßenbahnen,
Bussen
und
S-Bahnen
in Halle
(Tarifzone
210)
gefahren
werden. |
Was gibt es zu beachten?
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der Schulweg wird von der Meldeadresse des Schülers / der Schülerin bis zum ersten Eingang des Schulgrundstücks berechnet,
|
sollte der Anspruch durch Schulwechsel oder Umzug wegfallen ist dies dem Fachbereich Bildung / Team Schulorganisation sofort mitzuteilen und die Schülerzeitkarte zurückzugeben,
|
ACHTUNG: bei Nichteinhaltung drohen Regressansprüche
|
Ansprechpartner: |
Fachbereich Bildung
Team Schulorganisation
Albert-Schweitzer-Str. 40
06114 Halle
Sprechzeiten
Di: 13:00
- 18:00 Uhr
Do: 8:30 - 12:30 Uhr
Ansprechpartner
|
Frau Lorenz
Sachbearbeiterin
Schülerbeförderung
Zimmer:
301
Telefon: 0345 221-3140
Faxnummer: 0345 221-3132 |
|
|
Herr Fischbock
Sachbearbeiter
Schülerbeförderung
Zimmer:
301
Telefon: 0345 221-3146
Faxnummer: 0345 221-3132 |
|
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Bezuschussung von Fahrtkosten nach SchulG LSA
§71 Abs.4a (100,00 € Ticket)
mehr Info
Info
Anspruchsberechtigte Personen: |
Klasse 11 bis 13 wenn Schulweg >
3 km, |
anderen schulische
Ausbildungen (nicht BVJ, BGJ) > 3 km, |
Antragsrhythmus: |
jedes Schuljahr neu, |
Termin der Antragsstellung: |
ab dem Zeitpunkt, wenn 100,00 € Eigenanteil
erbracht sind,
|
der Nachweis erfolgt entweder
über die abgefahrenen Monatskarten der ersten
3 Monate des Schuljahres oder durch einreichen der
Kopie des gültigen Abo-Vertrages mit der HAVAG, |
Bei
wem muss der Antrag gestellt werden? |
Fachbereich Bildung / Team Schulorganisation,
oder Schule, |
Wer
muss den Antrag stellen? |
der oder die
Erziehungsberechtigten, bzw. Schüler wenn dieser 18
Jahre alt ist, |
Was gibt es zu beachten? |
der Schulweg wird von der
Meldeadresse des Schülers / der
Schülerin bis zum ersten Eingang des
Schulgrundstücks berechnet, |
wenn
Abo-Verträge (SCHOOL Card)abgeschlossen
werden, muss eine Kopie
des Vertrages und der
Nachweis der Bezahlung
(bei monatlicher
Zahlweise vier
Abbuchungen) dem Antrag
beigelegt werden und
beim Fachbereich Bildung
/ Team Schulorganisation
abzugeben. |
sollte der Anspruch durch
Schulwechsel oder Umzug wegfallen ist dies dem
Fachbereich Bildung / Team Schulorganisation
sofort mitzuteilen, |
ACHTUNG:
bei Nichteinhaltung drohen Regressansprüche |
Anträge für |
Ansprechpartner: |
Fachbereich Bildung
Team Schulorganisation
Albert-Schweitzer-Str. 40
06114 Halle
Sprechzeiten
Di: 13:00
- 18:00 Uhr
Do: 8:30 - 12:30 Uhr
Ansprechpartner
|
Frau Lorenz
Sachbearbeiterin
Schülerbeförderung
Zimmer:
301
Telefon: 0345 221-3140
Faxnummer: 0345 221-3132 |
|
|
Herr Fischbock
Sachbearbeiter
Schülerbeförderung
Zimmer:
301
Telefon: 0345 221-3146
Faxnummer: 0345 221-3132 |
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Unterlagen der HAVAG zum
Kauf der Schülerfahrkarte
mehr Info
Info
Anspruchsberechtigte Personen: |
Nutzungsberechtigt
sind ausschließlich
folgende Schüler
einer Schule in der
Stadt Halle:
- Schüler der 1. bis
13. Klasse an
Grundschulen,
Sekundarschulen,
Gesamtschulen,
Gymnasien und
Förderschulen
- Schüler der
Vorbereitungsklassen
für schulpflichtige
aber noch nicht
schulfähige
Kinder des
Landesbildungszentrums
(für Blinde und
Sehbehinderte-,
Hörgeschädigte-,
oder
Körperbehinderte
Kinder)
- Schüler der
berufsbildenden
Schulen im
unmittelbar
zeitlichen Anschluss
an
die
allgemeinbildenden
Schulen unter
folgenden
Bedingungen:
::: Fachgymnasium
(FGYM) als
Vollzeitschule
:::
Berufsvorbereitungsjahr
(BVJ) als einjährige
Vollzeitschule mit
Vollzeitunterricht
:::
Berufsgrundbildungsjahr
(BGJ) als einjährige
Vollzeitschule mit
Vollzeitunterricht
::: Fachoberschule
(FOS) einjährig
(Klasse 12) oder
zweijährig
(Klasse 11 und 12)
::: Berufsfachschule
(BFS) und Fachschule
(FS) als
Vollzeitschüler
|
SCHOOL Card Upgrade
Anspruchsberechtigt sind
nur Schüler der Stadt
Halle, die eine gültige
SchülerZeitKarte
erhalten haben.
Zum
Antrag |
Vertragsrhythmus: |
- Einmalig im
Aboverfahren
- jedes Jahr neu
bei Barzahlung oder
für Schüler an
den
Berufsausbildenden
Schulen
|
Vertragsabschluss: |
- Der Vertrag kommt mit
der Unterzeichnung des
Vertragsformulars durch
den volljährigen Schüler
bzw. bei minderjährigen
Schülern durch die
Unterzeichnung
des Sorgeberechtigten
sowie des Kontoinhabers
zustande.
- Schüler berufsbildender
Schulen müssen eine
aktuelle Bescheinigung
der
Berufsschule vorlegen.
Die HAVAG behält sich
vor, die berechtigte
Ausgabe der
Bescheinigung zu prüfen.
- Die MMC/MC sind als
Schuljahreskarte zu
verstehen und werden auf
der UmweltCard JUNIOR
elektronisch
gespeichert.
Der MaxiMobilTeil Halle
gilt entsprechend der
SchülerZeitKarte und
wird auf der UmweltCard
GOLD zusätzlich zu
dieser gespeichert.
|
Zahlweise |
Ratenzahlung
- Bei Abschluss des
Vertrages (MC, MMC,
MaxiMobilTeil Halle)
mit Vertragsbeginn
bis 31.12. im
bereits laufenden
Schuljahr ist der
Produktpreis für das
anteilige Schuljahr
zu entrichten. Dies
gilt entsprechend
bei einem
Produktwechsel
von MC zu MMC.
- Wird der Vertrag mit
Vertragsbeginn erst
nach dem 31.12. für
das bereits
laufende Schuljahr
abgeschlossen, so
werden generell 6
Raten berechnet.
Die Raten für
bereits vergangene
Monate werden mit
dem ersten Einzug
vom
Konto des
Vertragspartners
eingezogen. Dies
gilt entsprechend
bei einem
Produktwechsel von
MC zu MMC.
- Ein Vertrag mit
Ratenzahlung
verlängert sich
automatisch um ein
weiteres
Schuljahr, wenn
dieser nicht
bis zum
Schuljahresende
gekündigt wird (mit
Ausnahme für Schüler an
den
Berufsausbildenden
Schulen).
- Auf Antrag des
Vertragspartners
kann Ratenzahlung
vereinbart werden.
Voraussetzung für
die Ratenzahlung
ist, dass die HAVAG
ermächtigt wird, den
Produktpreis in zehn
monatlichen Raten
vom benannten
Girokonto für das
jeweilige Schuljahr
einzuziehen.
- Der Einzug der
monatlichen Raten
erfolgt unabhängig
vom Einzug der Raten
für weitere laufende
Ratenzahlungs-vereinbarungen.
Die Gültigkeitsdauer
der
MMC/MCt
oder des
MaxiMobilTeils Halle
ist unabhängig von
der Dauer der
Ratenzahlung.
Einmalzahlung
- Ein Vertrag
mit
Einmalzahlung
per
Lastschriftverfahren
verlängert sich
automatisch um
ein weiteres
Schuljahr, wenn
dieser nicht bis
zum
Schuljahresende
gekündigt wird
(mit Ausnahme
für Schüler an
den
Berufsausbildenden
Schulen).
- Eine
Einmalzahlung
per
Lastschriftverfahren
ist bis zum
30.09. eines
Schuljahres
möglich. Hierbei
wird die HAVAG
ermächtigt, den
Kaufpreis vom
benannten
Girokonto
einzuziehen. Der
Kaufpreis wird
jeweils am 01.
des ersten
Monats des
laufenden
Schuljahres vom
angegebenen
Konto abgebucht.
|
Wer
ist Vertragspartner? |
der oder die
Erziehungsberechtigten, bzw. Schüler wenn dieser 18
Jahre alt ist, |
Was gibt es zu beachten? |
Gültigkeit
- Die MMC, MC sowie
der MaxiMobilTeil
Halle sind
personengebunden und
gelten im
entsprechenden
Schuljahr in der
Tarifzone 210
(Halle).
- Für die Gültigkeit
einer MMC, MC, eines
MaxiMobilTeils Halle
ist das Mitführen
eines gültigen
Schülerausweises
oder einer
MDV-Kundenkarte
notwendig. Diese
muss mit
vollständigen
Personaldaten, einem
auf der Karte
festgeklebten
Lichtbild und der
Bestätigung der
Bildungs-einrichtung
je Schuljahr
versehen sein.
Dieser
Ermäßigungs-nachweis
ist ständig
mitzuführen und bei
Fahrausweiskontrollen
unaufgefordert
vorzuzeigen.
|
Tarifänderungen (z. B.
Fahrpreisänderungen)
werden Vertragsinhalt.
Bei Tariferhöhungen
seitens der HAVAG hat
der Vertragspartner ein
Sonderkündigungsrecht
innerhalb von zwei
Wochen nach Kenntnis
oder Kennenmüssen
(Veröffentlichung der
Tariferhöhung). |
Bei
Verlust/Beschädigung der
UmweltCard JUNIOR bzw.
der Umwelt- Card GOLD
erfolgt gegen
Entrichtung eines
Bearbeitungsentgelts in
Höhe von 10,00 Euro
ausschließlich in einem
der u. g.
HAVAG-SERVICECENTER
unter Vorlage des
Vertragsformulars ein
Verlustersatz. Für jeden
weiteren Ersatz
innerhalb von 24 Monaten
kann ein Entgelt von
20,00 Euro erhoben
werden.
ACHTUNG! Wird die
UmweltCard JUNIOR bzw.
die Umwelt-Card GOLD
wiedergefunden kann mit
der Quittung und Abgabe
der Karte das
Bearbeitung-sentgelt
zurückerstattet werden. |
Ein
Produktwechsel während
des laufenden
Schuljahres ist nur
möglich bei Wechsel von
MC zu MMC. Der Wechsel
kann nur in einem der u.
g.
HAVAG-SERVICE-CENTERN
erfolgen. |
Alle
Vertragsbedingungen
finden Sie in den
nebenstehenden
PDF-Formular |
Ansprechpartner: |
HAVAG-SERVICE-CENTER
Marktplatz
Marktplatz
11 ·
06108
Halle
Öffnungszeiten:
Montag
bis
Freitag:
8.00 -
18.30
Uhr
Samstag:
9.00 -
16.00
Uhr
Hinkommen:
Haltestelle
Marktplatz |
|
HAVAG-SERVICE-CENTER
Neustadt
Neustädter
Passage
17c ·
06122
Halle
Öffnungszeiten:
Montag
bis
Freitag:
8.30 -
18.00
Uhr
Samstag:
9.00 -
14.00
Uhr
Hinkommen:
Haltestelle
S-Bahnhof
Neustadt |
|
HAVAG-SERVICE-PUNKT
im DB
ReiseZentrum
Hauptbahnhof
Bahnhofsplatz
1 ·
06112
Halle
Öffnungszeiten:
Montag
bis
Freitag:
8.00 -
18.00
Uhr
Samstag:
10.00 -
16.00
Uhr
Hinkommen:
Haltestelle
Hauptbahnhof,
Zentraler
Busbahnhof
(ZOB) |
|
Zum
ABO-Online
der
HAVAG |
|
Servicehotline:
0345 581
56 66 |
|
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Formularstand 10.2014 |
|
Besonderer Beförderungsdienst
mehr Info
Info
Anspruchsberechtigte Personen: |
Schüler oder Schülerin mit
körperlicher und oder geistiger Behinderung, |
Förderschüler mit
Förderschwerpunkt; Lernbehinderung,
Sprachbehinderung, seelisch- emotionalen Störungen
(Ausgleichsklassen), |
Antragsrhythmus: |
jedes Schuljahr neu, |
Termin der Antragsstellung: |
sollte bis 30.05 für das
Folgejahr gestellt werden, |
Bei
wem muss der Antrag gestellt werden? |
Fachbereich Bildung / Team Schulorganisation,
oder Schule, |
Wer
muss den Antrag stellen? |
der oder die
Erziehungsberechtigten, |
Was gibt es zu beachten? |
die Anspruchsberechtigung ist
mit dem Behindertenausweis oder eine amtsärztliche
Bescheinigung zur Notwendigkeit der Beförderung mit
einem besonderen Beförderungsdienst nachzuweisen, |
amtsärztliche Bescheinigung
erhalten Sie beim Kinder und Jugendärztlicher
Dienst,
Beratungsstelle |
Telefon |
Helmeweg 2 |
690 26 83 |
Stendaler Straße 7 |
770 47 66 |
Niemeyerstraße 1 |
221-3240 |
|
Ansprechpartner: |
Fachbereich Bildung
Team Schulorganisation
Albert-SchweitzerStr. 40
06114 Halle
Sprechzeiten
Di: 13:00
- 18:00 Uhr
Do: 8:30 - 12:30 Uhr
Ansprechpartner
|
Frau Lorenz
Sachbearbeiterin
Schülerbeförderung
Zimmer:
301
Telefon: 0345 221-3140
Faxnummer: 0345 221-3132 |
|
|
Herr Fischbock
Sachbearbeiter
Schülerbeförderung
Zimmer:
301
Telefon: 0345 221-3146
Faxnummer: 0345 221-3132 |
|
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|
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|
Besonderer Beförderungsdienst
Ferien
mehr Info
Info
Anspruchsberechtigte Personen: |
es gelten die Voraussetzungen
des Hauptantrages, |
Antragsrhythmus: |
für jede Ferien neu, |
Termin der Antragsstellung: |
rechtzeitig vor Beginn der Ferien, |
Bei
wem muss der Antrag gestellt werden? |
Fachbereich Bildung / Team Schulorganisation, oder Schule, |
Wer
muss den Antrag stellen? |
der oder die
Erziehungsberechtigten, |
Was gibt es zu beachten? |
die Beförderung ist zu begründen
und entsprechend nachzuweisen, |
Beispiel: Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten
keine Freistellung durch Arbeitgeber, |
Ansprechpartner: |
Fachbereich Bildung
Team Schulorganisation
Albert-Schweitzer-Str. 40
06114 Halle
Sprechzeiten
Di: 13:00
- 18:00 Uhr
Do: 8:30 - 12:30 Uhr
Ansprechpartner
|
Frau Lorenz
Sachbearbeiterin
Schülerbeförderung
Zimmer:
301
Telefon: 0345 221-3140
Faxnummer: 0345 221-3132 |
|
|
Herr Fischbock
Sachbearbeiter
Schülerbeförderung
Zimmer:
301
Telefon: 0345 221-3146
Faxnummer: 0345 221-3132 |
|
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Leistung |
Formular |
für alle beschriebenen Leistungen ist immer
das gleiche Formular zu verwenden
mehr Info
Info
Bildung und Teilhabe befindet sich immer noch in einem
Findungs- und Koordinierungsprozess, die einzelnen
Behörden stehen mit dem Bund und dem Land im ständigen Kontakt hier
werden regelmäßig Anpassungen und Konkretisierungen
durchgeführt. Wir versuchen diese Neuerungen zeitnah einzupflegen, dazu stehen wir im ständigen Kontakt mit
den entsprechenden Koordinierungsstellen. Es kann jedoch durchaus die
Möglichkeit bestehen, dass Änderungen nicht immer
Zeitnah eingepflegt werden.
Wir bitten hierfür um Verständnis.
Anspruchsberechtigte Personen: |
Kinder und Jugendliche die
folgende Leistungen erhalten: |
Sozialgeld nach dem
Sozialgesetzbuch II (SGB II) ugs."Harz 4", |
Sozialhilfe nach dem
Sozialgesetzbuch XII, |
oder Eltern die Kinderzuschlag
oder Wohngeld , |
nach § 2
AsylbLG,
AsylbLG = Asylbewerberleistungsgesetz
anzeigen |
Bedarfe für Bildung werden bei
Kindern und Jungendlichen berücksichtigt, die das 25.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine
allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen
und
keine Ausbildungsvergütung erhalten. |
Bedarfe zur Teilhabe am sozialen
und kulturellen Leben (Freizeitbereich), werden bei
Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres berücksichtigt. |
Antragsrhythmus / Antragsgültigkeit: |
für jede Person ein
Antrag, (in Halle
nicht gesondert für jede Leistung
einzeln)
Mittagessen in Kita, Schule und Hort;
Lernförderung; Kultur, Sport, Mitmachen:
gilt der Antrag für den Zeitraum der Leistung,
längstens jedoch für 6 Monate |
Termin der Antragsstellung: |
vor Beginn der Leistung, |
Mittagessen in Kita,
Schule und Hort;
Lernförderung; Kultur, Sport, Mitmachen:
wie Hauptantrag für Sozialleistungen vor Ablauf des
Bewilligungszeitraumes |
Bei
wem muss der Antrag gestellt werden? |
für Empfänger von
Arbeitslosengeld II,
Jobcenter Halle
(Saale) |
Dienstgebäude |
Postanschrift |
Neustädter Passage 6
06122 Halle (Saale) |
Jobcenter Halle (Saale)
06105 Halle (Saale) |
|
|
für Empfänger von Sozialhilfe,
Wohngeld, Kinderzuschlag, § 2 AsylbLG
Stadt Halle (Saale)
- Sozialamt |
Dienstgebäude |
Postanschrift |
Südpromenade 30
06128 Halle (Saale) |
Stadt Halle (Saale)
Sozialamt
06100 Halle (Saale) |
|
Wer
muss den Antrag stellen? |
der oder die
Erziehungsberechtigten, |
Was beinhaltet das Bildungspaket? |
Klassenfahrten, ein- und mehrtägige Ausflüge in
Schulen und Kindertageseinrichtungen :
Die Aufwendungen für ein und mehrtägige Ausflüge und
Klassenfahrten (nach schulrechtlichen Bestimmungen)
werden in tatsächlicher Höhe anerkannt.
Voraussetzung ist zum Antrag eine Bestätigung der
Einrichtung. Der Bedarf wird ebenfalls bei Kindern
anerkannt, die eine Kindertagesstätte besuchen.
Info |
persönlicher
Schulbedarf:
Damit bedürftige Kinder mit den nötigen
Lernmaterialien ausgestattet sind, wird den Familien
zweimal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des
Schuljahres 70,00 € und im Februar 30,00 € somit
insgesamt 100,00 €. Info |
Schülerbeförderung:
Sind die Beförderungskosten erforderlich
und werden sie nicht anderweitig abgedeckt, etwa
durch den Regelbedarf, werden die tatsächlichen
Aufwendungen erstattet. Info |
Lernförderung:
Bedürftige Schülerinnen und Schüler können
Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch
das Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung
ist, das die Schule den Bedarf bestätigt und keine
vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
Info |
Mittagessen in Kita, Schule und Hort:
Einen Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen gibt
es dann, wenn Schule, Kita oder Hort ein
entsprechendes Angebot bereitstellen. Das Kind bzw.
dessen Eltern müssen pro Essen einen
Eigenanteil von 1,00 € leisten. Die darüber
liegenden Kosten werden im Rahmen des
Bildungspaketes übernommen. Info |
Kultur, Sport, Mitmachen:
Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht
ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und
Kultur mitmachen. Deswegen wird bis zur Vollendung
des 18. Lebensjahres monatlich ein Budget in Höhe
von max. 10,00 € bereitgestellt, das zum Beispiel für
eine Mitgliedschaft im Sportverein oder für die
Musikschule eingesetzt werden kann.
Info |
|
Was ist zu beachten? |
Klassenfahrten, ein- und mehrtägige Ausflüge in
Schulen und Kindertageseinrichtungen:
Zu den Kosten gehören
nicht das Taschengeld oder die Ausgaben, die im
Vorfeld aufgebracht werden (z. B. Sportschuhe,
Badezeug).
Eine Auszahlung erfolgt in der Regel nicht an die
Eltern, sondern an den Veranstalter
(Schule/Förderverein/Fachbereich Bildung / Team Schulorganisation), eine rechtzeitige Antragsstellung ist somit
wichtig, um rechtzeitig die Leistungserbringung vor
der Fahrt zu gewährleisten.
Bestätigung durch die Einrichtung mit entsprechenden
Formular.
Weiter Info bei Formular zur Bestätigung durch
die Einrichtung. |
persönlicher
Schulbedarf:
Zum
persönlichen Schulbedarf gehören neben der
Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib-, Rechen-
und Zeichenmaterialien, wie z. B. Füller, Malstifte,
Zirkel, Geodreieck und Radiergummi. Diese Leistung
erhalten Schülerinnen und Schüler zusätzlich zu
ihrem Regelbedarf zur Beschaffung der benötigten
Schulausstattung zu Beginn eines Schulhalbjahres.
Ausnahmeregelung für Kinder und Jugendliche im SGB
II Bereich, hier ist nur die Vorlage der
Schulbescheinigung notwendig.
Alle anderen Leistungsempfänger (SGB XII,
Kinderzuschlag, Wohngeld sowie §2 AsylbLG) müssen
zur Schulbescheinigung auch einen Antrag vorlegen.
Ausgaben für Verbrauchsmaterialien, die
regelmäßig nachgekauft werden müssen, z. B.
Hefte, Bleistifte und Tinte, sind aus der
monatlichen Regelleistung zu bestreiten. |
Schülerbeförderung:
in Halle hat
praktisch keiner Anspruch auf diese Leistung. Der
Grund ist, in Halle gibt es eine
Schülerbeförderungssatzung. Diese bildet die
Grundlage für die Kostenübernahme durch die Stadt
Halle/das Land. Demzufolge wird eine notwendige
Beförderung durch dritte bezahlt. Dieses ist ein
Ausschlusskriterium nach dem Bildungs- und
Teilhabepaket.
Alle die nach den Ausschlusskriterien der
Schülerbeförderungssatzung keine
kostenfreie/bezuschusste Schülerfahrkarte erhalten
(z. B. Entfernung <3 km bei weiterführenden
Schulen), könnten nun über das Bildungs- und
Teilhabepaket einen Zuschuss (da 100,00 € aus der
Regelleistung abgezogen werden) beantragen.
Laut den Richtlinien zum Bildungs- und Teilhabepaket
sind aber so vorhanden die örtlichen Satzungen für
Beförderungen als Grundlage zu benutzen. Dies
bedeutet Ausschlusskriterien der Satzungen sind
Ausschlusskriterien für Bildung und Teilhabe.
Fazit:
Wer nach der Schülerbeförderungssatzung keinen
Anspruch auf eine Fahrkarte hat, hat somit auch
keinen Anspruch über das Bildungs- und
Teilhabepaket. |
Lernförderung:
Abrechnung erfolgt
i.d.R. auf Gutscheinbasis, wenn nichts anderes mit
dem Leistungsanbieter vereinbart wurde.
Wird nur gewährt wenn eine entsprechende Bestätigung
der Schule (Lehrerin/Lehrer)vorliegt, welcher
Lernförderbedarf zur Erreichung des Klassenziels
notwendig ist.
Nachhilfe im allgemeinen ist keine Antragsgrundlage. |
Mittagessen in Kita,
Schule und Hort:
mit der Bewilligung
der Leistung erhält der Leistungsempfänger einen
Gutschein, dieser ist bei dem Essenanbieter
einzureichen. |
Kultur, Sport,
Mitmachen:
Integration in Vereins- und
Gemeinschaftsstrukturen sowie der Kontakt zu
gleichaltrigen außerhalb der Schulzeit ist Ziel
dieser Förderung.
Die Leistung kann Wunschorientiert eingesetzt werden
für:
- Mitgliedsbeiträge in den Bereichen
- Sport
- Spiel
- Kultur
- Geselligkeit
- Unterricht in künstlerischen Fächern
- Angeleitete Aktivitäten der
kulturellen Bildung
(z. b.
museumspädagogische Angebote) |
- Teilnahme an Freizeiten
(z. B.
Theaterworkshops, Kurse der
Volkshochschule) |
Abrechnung erfolgt i.d.R. auf Gutscheinbasis, wenn nichts anderes mit dem Leistungsanbieter vereinbart wurde. |
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Ansprechpartner: |
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Formularstand 07.2017 |
Formular zur Bestätigung durch die
Einrichtung
mehr Info
Info
Nutzen Sie dieses Formular um schneller alle notwendigen
Angaben für eine rechtzeitige Antragsstellung zu haben.
Nur so gewährleisten Sie eine zügige und zeitnahe
Bearbeitung ohne Nachfragen durch den
Leistungserbringer.
Neuer Service!
Sie können nebenstehendes Formular ausfüllen und abspeichern.
Mit unserem Mailservice können Sie dieses Formular an Ihre
Schule senden. Somit verkürzen Sie die Bearbeitungszeit.
Formular jetzt
versenden. |

Formularstand 05.2015 |
Formular zur Bestätigung durch die
Einrichtung für Lernförderung |

Formularstand 07.2014 |
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