Die Stadt Halle hat am Montag, dem 15.03.2021 die Losverfahren zur Aufnahme an den weiterführenden Schulen in der Trägerschaft der Stadt durchgeführt.
Vom Losverfahren betroffen waren folgende Schulen.
Das Ergebnis der Losverfahren wird laut Aussage der Stadt, den Eltern per Post ab Freitag dieser Woche übersendet.
Alle Eltern, die nicht durch das Losverfahren berücksichtigt wurden und somit keinen Platz an ihrer Wunschschule erhalten, können sich dann auf einen Platz der verbleibenden Schulen anmelden. Für Familien, die die Schulform Gesamtschule gewählt haben ist, hier die im letzten Jahr neu gegründete 3. IGS das Ziel, für Familien mit einem Wunsch auf gymnasiale Beschulung ihres Kindes, sind das Christian Wolf Gymnasium in Halle Neustadt und das sanierte Südstadtgymnasium das neue Ziel.
Wichtig für die Eltern zu wissen ist, es besteht nur ein Rechtsanspruch auf die Schulform nicht auf die Schule, dabei werden die KGS und die IGS in der Schulform "Gesamtschule" zusammengefasst. Die Gemeinschaftsschulen gehören nicht zu den Gesamtschulen. Es darf die Stadt aber niemanden zwingen, einen Platz an einer anderen als der gewählten Schulform anzunehmen.
Die Summe der nicht vom Losverfahren berücksichtigten Kinder ist so groß, dass zumindest zum derzeitigen Zeitpunkt, in der Schulform Gesamtschule die Plätze nicht für alle reichen werden. In den Gymnasien der Stadt wird es sehr eng werden. Da die Mehrfachanmeldungen von Kindern an städtischen Schulen und an Schulen in freier Trägerschaft noch Verschiebungen mit sich bringen, ist zumindest bei den Gymnasien eine Aussage über Kapazitätsüberschreitungen noch nicht möglich.
Haben Eltern Fragen zum Losverfahren und zum weiteren Vorgehen, können sie sich an den StadtElternRat der Stadt Halle wenden. Je nach Anzahl der Anfragen wird er eine Webkonferenz in Betracht ziehen, in der er für Fragen zur Verfügung steht. Dieses Unterstützungsangebot stellt aber keine Rechtsberatung dar.