Am Montag, dem 14.03.2022 fand das Losverfahren zur Aufnahme an den weiterführenden Schulen statt.
Das Losverfahren wurde an folgenden Schulen durchgeführt:
Giebichenstein-Gymnasium "Thomas Müntzer",
Lyonel-Feininger-Gymnasium,
IGS.Halle Am Steintor,
Marguerite Friedlaender Gesamtschule,
Kooperative Gesamtschule "Ulrich von Hutten" SEK-Bildungsgang,
Dritte IGS
Weit über 300 Lernende haben keinen Platz an Ihrer Wunschschule erhalten. Sie müssen nun hoffen und bangen noch einen Platz an einer anderen Schule derselben Schulform zu erhalten. Für alle, die das Gymnasium gewählt haben, werden die Plätze an den anderen Gymnasien möglicherweise reichen. Jedoch wird die Hoffnung, der Lernenden und deren Eltern, die die Gesamtschule bei Ihrer Wahl favorisiert haben, nicht erfüllt werden. Sie werden keinen Platz in dieser Schulform an einer anderen Schule erhalten.
Nach wie vor wird der Rechtsanspruch, den alle Lernenden haben, durch die Stadt nicht erfüllt, es fehlen weiterhin die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung.
Alle Betroffenen bleibt nur der Weg über die juristische Auseinandersetzung mit der Stadt, um das Recht auf freie Wahl der Schulform und des Bildungsganges durchzusetzen.
Der StadtElternRat wird wie schon in den vergangenen Jahren eine Infoveranstaltung zu diesem Thema durchführen. Die aktuelle Situation lässt jedoch eine solche Veranstaltung in Präsenz nicht zu. Deswegen wird es eine Webveranstaltung geben. In dieser möchten wir den rechtlichen Rahmen aufzeigen. Wir bitten die Eltern, welche an der Veranstaltung teilnehmen wollen, sich über die Mailadresse kontakt@stadtelternrat-halle.de anzumelden. Der Zugang zur Veranstaltung erfolgt über https://konferenz-st.educacloud.de/b/tho-r3v-cdc-ehl und wird am 25.03.2022 um 18:00 Uhr stattfinden.
Wir werden versuchen, die Fragen der Eltern so weit es uns möglich ist zu beantworten.
Diese Infoveranstaltung stellt keine Rechtsberatung dar, sie kann auch nicht die individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Eine Benennung von bestimmten Anwälten oder Anwaltskanzleien ist uns aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich.