StadtElternRat der Stadt Halle (Saale)

Gesetzliches Vertretungsorgan aller Eltern mit Kindern an einer Schule im Stadtgebiet

Was ist der StER?

Der StER ist die Elternvertretung auf der Ebene der Stadt Halle (Saale). Er hat die Aufgabe, die Interessen aller Eltern von schulpflichtigen minderjährigen Kindern und Jugendlichen, die an einer Schule in Halle lernen, zu vertreten.
Der StER arbeitet mit allen Schulträgern, vor allem mit der Stadt Halle (Saale) eng zusammen. Er bündelt Anregungen aus der Elternschaft und gibt sie an die Schulträger weiter. Der StER informiert die Elternschaft über Änderungen, Pläne und Ziele die sich in der aktuellen Schullandschaft der Stadt Halle durch Beschlüsse des Stadtrates oder des Bildungsausschusses und Verordnungen und Erlasse des Bildungsministeriums ergeben. Er wirkt durch Stellungnahmen auf die Beschlüsse des Stadtrates und des Oberbürgermeisters ein.

Bei unserer Arbeit steht das Wohl aller Schüler der Stadt Halle im Vordergrund.

Die Mitglieder des StER werden von Delegierten gewählt. Die Delegierten vertreten die Schule, jeder Schulelternrat einer Schule im Stadtgebiet hat eine Delegierte / einen Delegierten zu wählen. Aktuell wählen die Schulelternräte der Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen die Mitglieder und Ersatzmitglieder direkt.
Die Amtszeit des StER beträgt 2 Jahre.

Rechtliche Grundlage

Der StER arbeitet auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in seiner aktuellen Fassung.