StadtElternRat der Stadt Halle (Saale)

Gesetzliches Vertretungsorgan aller Eltern mit Kindern an einer Schule im Stadtgebiet

Positionierung des StadtElternRates Halle

Positionierung des StadtElternRates Halle zum Antrag des Stadtrates Dr. Detlef Wend (Fraktion Volt / MitBürger) und der CDU-Fraktion zur Minderung der Segregationsfolgen an halleschen Grundschulen

Der StadtElternRat begrüßt, dass die Schwierigkeiten an Schulen mit einem erhöhten Anteil von Lernenden mit Migrationshintergrund nun auch zum Thema im Stadtrat werden.

Den Antrag des Stadtrates Dr. Detlef Wend (Fraktion Volt / MitBürger) und der CDU-Fraktion sehen wir als höchst kritisch und lehnen ihn in dieser Form (Zielstellung) ab. Die verfehlte Quartiers- und Integrationspolitik auf dem Rücken der Kinder lösen zu wollen, halten wir für den falschen Ansatz.

Nachfolgende Punkte sehen wir in diesem Zusammenhang besonders problematisch.

  • Wie soll die Verteilung erfolgen, um betroffene Schulen zu entlasten?
  • Soll die Verteilung auf unmittelbar in der Nachbarschaft liegende Grundschulen beschränkt oder auf alle Grundschulen im Stadtgebiet ausgeweitet werden?
  • Ab welcher Anzahl von Lernenden mit migrationsbedingten Barrieren in der Schule soll ein Wechsel erfolgen?
  • Werden im Gegenzug Kinder aus der aufnehmenden Schule wechseln müssen?
  • Wie werden die Regeln zur Auswahl der Kinder gestaltet?
  • Wird es Losverfahren geben?
  • Werden dabei Kriterien wie Entfernung zum Wohnort, Erreichbarkeit der Schule, Geschwisterkinder oder besondere Härtefallregelungen berücksichtigt?
  • Wie wird sichergestellt, dass Verfahren transparent und fair sind?

Der StadtElternRat weist darauf hin:

Bei einer Umsetzung in der Form, werden Eltern dann argumentieren, dass durch die Zuweisung einiger Lernenden in andere Einzugsgebiete Präzedenzfälle geschaffen werden, die auch ihnen das Recht auf freie Schulwahl einräumen. Eine derartige Regelung untergräbt sehr schnell die Schuleinzugsgebietsregelung. Sie eröffnet darüber hinaus die Möglichkeit, mit seinem Kind eine Schule außerhalb des regulären Einzugsgebietes zu wählen, um die „Brennpunktschule“ in Richtung einer vermeintlich besseren Schule zu verlassen (siehe Konflikt GS Kröllwitz vs. GS-Heiderand).

Die Abkehr von dem Prinzip »kurze Beine – kurze Wege« bedeutet, dass die schuleinzugsgebietsfremden Grundschüler auf den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) angewiesen sind, um zur Schule zu gelangen. Dies führt zu einer veränderten Verantwortung für die Eltern, die sich nun vermehrt Gedanken darüber machen müssen, ob sie unter Umständen ihre Aufsichtspflicht verletzen, wenn sie ihre Kinder allein den Schulweg mit dem ÖPNV antreten lassen. Wollen sie dieses nicht, entstehen Kosten für die Schulwegbegleitung, die nach § 71 Abs. 6 SchulG LSA vom Träger zu übernehmen sind, oder er muss Schulwegbegleiter einsetzen, um die Sicherheit der Kinder im ÖPNV zu gewährleisten. Zudem stellt sich die Frage nach dem Versicherungsträger, ob er unter diesen Umständen noch bereit ist, das Risiko abzusichern. Die Erhöhung der 2-km-Grenze würde den Anspruch auf ein Kostenübernahme/Schülerticket wiederum einschränken.

Hinzu kommt der Anstieg der Elterntaxis, aufgrund der Zuweisung von Kindern aus fremden Schuleinzugsgebieten an die Grundschule. Diese Situation führt zu noch mehr Verkehrschaos und Sicherheitsproblemen vor den Schulen. Denn der Schulweg ist für Kinder in der Altersgruppe nicht angemessen und sicher zu bewältigend.

Negativbeispiel für eine krachend gescheiterte Verteilung von Lernenden ist der gemeinsame Unterricht (GU) für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Förderbedarf in Sachsen-Anhalt. Dieser ist gleich aus mehreren Gründen gescheitert. Ein wesentlicher Faktor war der Mangel an spezialisierten Lehrkräften und unterstützendem Personal, wodurch die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler nicht ausreichend berücksichtigt werden konnten. Hinzu kam, dass viele Lehrkräfte sich unzureichend auf den gemeinsamen Unterricht vorbereitet fühlten, da es häufig an spezifischer Fortbildung zur Inklusion mangelte. Die zusätzlichen Anforderungen des gemeinsamen Unterrichts führten außerdem zu einer höheren Arbeitsbelastung und Stress für die Lehrkräfte, was sich negativ auf die Unterrichtsqualität auswirkte. Zudem war die Infrastruktur vieler Schulen nicht ausreichend ausgestattet, um den Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf gerecht zu werden, was unter anderem barrierefreie Zugänge und spezielle Lernmaterialien betrifft. Ein weiterer entscheidender Punkt war die stetige Reduzierung der Stunden für den GU-Unterricht, wodurch die Qualität und Kontinuität des Unterrichts zusätzlich beeinträchtigt wurden. Unter diesen Umständen gab es folglich auch Vorbehalte seitens der Eltern, Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler, dass der gemeinsame Unterricht nicht erfolgreich absolviert werden kann.

In Sachsen-Anhalt sehen wir derzeit ähnliche Bedingungen an den Schulen. In Bezug auf eine Beschulung von Kindern mit migrationsbedingten Barrieren im regulären Unterricht wird dieser nicht verfassungsgemäß ermöglicht.

            Zitat (Artikel 25 Abs. 1 Verf ST):

Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine Herkunft und wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seine Begabung und seine Fähigkeiten fördernde Erziehung und Ausbildung.

Was spricht für den Verbleib an der Grundschule im Einzugsgebiet?

  1. Vertrautes Umfeld: Kinder fühlen sich in einer vertrauten Umgebung wohler und sicherer. Sie kennen die Lehrkräfte, die Lernenden und die Schule.
  2. Kürzere Schulwege: Schulen im Einzugsgebiet sind näher am Wohnort. Kurze und vor allem sichere Schulwege reduzieren Stress und Zeitaufwand für die Kinder und deren Eltern.
  3. Soziale Bindungen: Kinder bauen wichtige Freundschaften und soziale Netzwerke in ihrer Nachbarschaft auf. Diese Beziehungen sind entscheidend für ihre soziale Entwicklung und ihr Wohlbefinden. Doppelte, voneinander entkoppelte Sozialräume behindern eine stabile soziale Entwicklung.
  4. Quartierverbundenheit: Schulen innerhalb des Einzugsgebietes fördern die Bindung an die lokale Gemeinschaft. Das Gemeinschaftsgefühl und die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Eltern und lokalen Organisationen werden gestärkt.

Der StadtElternRat empfiehlt:

Als Erstes sehen wir die Vorortsituation als eine Change, die es ermöglicht, mit einem angepassten Schulkonzept auf die Gesamtsituation zu reagieren, welches umfassend auf die Bedarfe der Schülerschaft ausgerichtet ist. Gerade unter dem Aspekt des enormen Personalmangels ist ein Standort, an dem die Bündelung von Personen in multiprofessionellen Teams erfolgt, der ausschlaggebende Mehrwert.

Die Schuleingangsphase nutzen, um im ersten Jahr mit einem Deutschintensivjahr die sprachliche Basis zu schaffen, um dann in den regulären Unterricht einzusteigen. Dieses wird durch multiprofessionelle Teams unterstützt, die Fachkräfte aus den Bereichen Schulsozialarbeit, Integrationshilfe, DAZ-Lehrkräfte sowie Quereinsteiger und ehrenamtliche Unterstützer mit Migrationshintergrund (LAMSA, SiSA, iNEMSA) umfassen. Im Ganztagsangebot zusätzlich Sprach-AGs für Schülerinnen und Schüler und deren Familien zur gesellschaftlichen Integration, um Isolation und Parallelgesellschaften zu verhindern. Aber auch weitere AGS, die mit Unterstützungsangeboten (Alltags-/Behördenhilfen) aufwarten oder Kultur-AGs, die das Verständnis und die Akzeptanz für die Existenz verschiedener Kulturen fördern, können ein Mittel für gelingende Integration im Quartier sein. So wird die eigene Kultur als Bereicherung der Gesellschaft wahrgenommen. Von einem Deutschintensivjahr dürften auch die Schülerinnen und Schüler ohne migrationsbedingte Sprachbarriere profitieren. Denn die Defizite in der deutschen Sprache von Muttersprachlern, durch die verstärkte Heterogenität der Schülerinnen und Schüler, spiegeln sich in den PISA-Studien der letzten Jahre deutlich wider.

Die aufgeführten Vorschläge bedürfen keiner gesetzlichen Änderungen. Es setzt aber voraus, dass die notwendigen Mittel und Ressourcen bereitgestellt werden, um die Schulkonzepte umzusetzen.

geschrieben am 27.02.2025 von Thomas
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