Seit gestern ist der neue Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie in Kraft.
Dieser wurde nochmals in einigen Punkten angepasst, um so nach Meinung des Ministeriums für Bildung noch besser auf das Infektionsgeschehen in den Schulen des Landes reagieren zu können.
Insbesondere rückt hier der Punkt 7.6 in den Mittelpunkt. Dessen Neugestaltung wird die kommunalen Träger vor nicht unerhebliche Probleme stellen. War es seit Sommerferienende üblich, dass in Schulen in denen kein ausreichender Raum für die Kohortenweise Essensversorgung zur Verfügung stand, in den Klassenräumen das Mittagessen in Assietten einzunehmen, so ist dieses nun untersagt.
Der neue Wortlaut ist wie folgt:
Speisen und Getränke dürfen grundsätzlich nur im Freien oder in dafür extra ausgewiesenen Räumen (z. B. Kantine) eingenommen werden. Dazu ist sicherzustellen, dass sowohl für das Personal als auch für die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit besteht, sich spätestens alle 90 Minuten für mindestens 10 Minuten außerhalb des Schulgebäudes aufhalten zu können.
Die kommunalen Träger müssen nun zu anderen Lösungen kommen, um die Essensversorgung an den Schulen aufrechtzuerhalten. Was aber auf keinen Fall dazuführen darf, das es keine Essensversorgung mehr an den betroffenen Schulen geben wird. Hier muss es zeitnahe Gespräche mit dem StadtElternRat und den betroffenen Schulelternräten geben.
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