StadtElternRat der Stadt Halle (Saale)

Gesetzliches Vertretungsorgan aller Eltern mit Kindern an einer Schule im Stadtgebiet

Kennen Sie dass?

  • Ihre Kinder haben regelmäßig Unterrichtsausfall weil kein Lehrer zur Verfügung steht,
  • Ihre Kinder kommen häufig mit Aufgaben vorzeitig nach Hause und sollen diese im Selbststudium abarbeiten,
  • Ihre Kinder erzählen Ihnen von Vertretungslehrern die die Kinder nur betreuen ohne den Unterrichtsstoff zu behandeln,
  • Sie haben mit Unverständnis und Entsetzen von den erneuten Stundenkürzungen in den Sekundar, und Gemeinschaftsschulen gehört,
  • Die Klasse Ihres Kindes wird aufgelöst und Ihr Kind muss in eine andere Klasse gehen,
  • Sie möchten das sich etwas ändert?

Dann sind Sie auf dem richtigen Weg, wenn Sie noch nicht eine Unterschrift beim Volksbegehren "Den Mangel beenden - Unseren Kindern Zukunft geben" geleistet haben, dann laden Sie sich das nebenstehende Unterschriftenformular herunter und unterschreiben Sie auf dieser Liste.

Sie können aber noch mehr zum Erfolg beitragen, suchen Sie noch vier weitere Bürgerinnen und Bürger die mit Ihnen die oben beschriebenen Zustände in der Bildung unserer Kinder ändern wollen. Lassen Sie diese ebenfalls auf der Liste unterschreiben. Die unterschriebene Liste können Sie entweder per Post an die angegebene Adresse auf der Liste senden, oder an einer der hier aufgeführten Annahmestelle in Ihrer Nähe abgeben.

Auch Ihre Stimme zählt.

Übersicht der Annahmestellen

 

 


Unterlagen

Info zum Volksbegehren

Das Volksbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Es ermöglicht Bürgern die Einbringung eines politischen Gegenstandes oder eines Gesetzesentwurfes in ein Parlament. Um ein Volksbegehren zum Erfolg – sprich zu einer Behandlung in einem Landesparlament – zu führen, müssen die Initiatoren in einer bestimmten Frist eine festgelegte Zahl an Unterschriften Wahlberechtigter vorlegen. Das Parlament bleibt zwar in seiner Entscheidung über Annahme oder Ablehnung frei, allerdings besteht für die Bürger nach einer verworfenen Vorlage die Möglichkeit einen Volksentscheid zu verlangen. In Deutschland ist das Volksbegehren damit immer der notwendige letzte Schritt zur Herbeiführung eines von der Bevölkerung initiierten Volksentscheids

Quelle: Wikipedia