Am Montag, dem 14.03.2022 fand das Losverfahren zur Aufnahme an den weiterführenden Schulen statt.
Das Losverfahren wurde an folgenden Schulen durchgeführt:
Giebichenstein-Gymnasium "Thomas Müntzer",
Lyonel-Feininger-Gymnasium,
IGS.Halle Am Steintor,
Marguerite Friedlaender Gesamtschule,
Kooperative Gesamtschule "Ulrich von Hutten" SEK-Bildungsgang,
Dritte IGS
Weit über 300 Lernende haben keinen Platz an Ihrer Wunschschule erhalten. Sie müssen nun hoffen und bangen noch einen Platz an einer anderen Schule derselben Schulform zu erhalten. Für alle, die das Gymnasium gewählt haben, werden die Plätze an den anderen Gymnasien möglicherweise reichen. Jedoch wird die Hoffnung, der Lernenden und deren Eltern, die die Gesamtschule bei Ihrer Wahl favorisiert haben, nicht erfüllt werden. Sie werden keinen Platz in dieser Schulform an einer anderen Schule erhalten.
Nach wie vor wird der Rechtsanspruch, den alle Lernenden haben, durch die Stadt nicht erfüllt, es fehlen weiterhin die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung.
Alle Betroffenen bleibt nur der Weg über die juristische Auseinandersetzung mit der Stadt, um das Recht auf freie Wahl der Schulform und des Bildungsganges durchzusetzen.
Der StadtElternRat wird wie schon in den vergangenen Jahren eine Infoveranstaltung zu diesem Thema durchführen. Die aktuelle Situation lässt jedoch eine solche Veranstaltung in Präsenz nicht zu. Deswegen wird es eine Webveranstaltung geben. In dieser möchten wir den rechtlichen Rahmen aufzeigen. Wir bitten die Eltern, welche an der Veranstaltung teilnehmen wollen, sich über die Mailadresse kontakt@stadtelternrat-halle.de anzumelden. Der Zugang zur Veranstaltung erfolgt über https://konferenz-st.educacloud.de/b/tho-r3v-cdc-ehl und wird am 25.03.2022 um 18:00 Uhr stattfinden.
Wir werden versuchen, die Fragen der Eltern so weit es uns möglich ist zu beantworten.
Diese Infoveranstaltung stellt keine Rechtsberatung dar, sie kann auch nicht die individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Eine Benennung von bestimmten Anwälten oder Anwaltskanzleien ist uns aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich.
In der Bildungsausschusssitzung des Stadtrates der Stadt Halle (Saale) vom 01.02.2022 nahm im Rahmen der Beratungen zur Schulentwicklungsplanung der Stadt Halle (Saale), die Bildungsministerin Frau Feußner auf Einladung des Bildungsausschusses per Webkonferenz an der Sitzung teil.
Im Verlauf der Wortmeldungen konnte der Vorsitzende des StadtElternRates Thomas Senger im Zuge eines eingeräumten Rederechts die Position des StadtElternRates darstellen. Vor allem verwies er auf die Rechte der Eltern, die Schulform als auch den Bildungsgang für ihr Kind auswählen zu können. Die jedoch durch die derzeitige Schulentwicklungsplanungsverordnung SEPl-VO 2022 und die Durchführungsanweisungen des Landesschulamtes eingeschränkt ist, sollte die Neugründung einer weiteren IGS verhindert werden. Vor allem Eltern, welche für ihre Kinder einen Platz an einer Integrierten Gesamtschule präferieren, werden in ihren Rechten erheblich beschnitten.
In der Erwiderung bestritt Frau Ministerin Feußner, dass es ein Recht auf Schulform- und Bildungsgangwahl gäbe. Weiter behauptete sie, es gäbe nur ein Recht auf Bildung.
Dieser Aussage widerspricht der Vorsitzende des StadtElternRates aufs Schärfste. Die von der Ministerin in der Öffentlichkeit getätigte Aussage ist nachweislich falsch. In der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt wird in Artikel 26 Abs. 3 folgendes ausgeführt:
Das Recht und die Pflicht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen und deren Schule auszuwählen, sind bei der Gestaltung des Erziehungs- und Schulwesens zu berücksichtigen.
Dieses wird im Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt im §34 Abs. 1 und 2 weiter spezifiziert:
(1) Die Erziehungsberechtigten haben im Rahmen der Regelungen des Bildungsweges die Wahl zwischen den Schulformen und Bildungsgängen, die zur Verfügung stehen. Volljährige Schülerinnen und Schüler wählen selbst. Die Schule berät bei der Wahl des Bildungsweges.
(2) Nach dem 4. Schuljahrgang wählen die Erziehungsberechtigten entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten ihrer Kinder den weiteren Bildungsgang.
Leider war es dem Vorsitzenden des StadtElternRates nicht möglich, in adäquater Form reagieren zu können, da er mit Beginn der Legislatur des neuen Stadtrates keinen Sitz mehr im Bildungsausschuss der Stadt Halle hat.
Entgegen der Aussage der Bildungsministerin steht den Eltern durchaus das Recht zu, neben der Wahl des Bildungsgangs auch die Schulform zu wählen.
Gerade in der derzeitigen Pandemie hat es viel zu wenig Möglichkeiten gegeben, sich als Eltern der zukünftigen Fünftklässler*innen über diesen wegweisenden Schritt zu informieren. In der Stadt Halle ist es besonders problematisch, denn in keinem anderen Landkreis bzw. kreisfreien Stadt werden so viele Kinder nicht am ersten Schultag in der von ihren Eltern vorgesehenen Schulform und vorgesehenem Bildungsgang beschult.
Zu den grundlegenden Aufgaben des StadtElternRats gehört es, sich dafür einzusetzen, genau diese Interessen der Eltern zu vertreten.
Seit 2007 setzt sich der StadtElternRat dafür ein, dass es in der Stadt Halle ausreichend Gesamtschulplätze für alle Schüler*innen gibt. Dank des stringenten und ausdauernden Forderns und Aufklärens gegenüber den Stadträten und der Verwaltung fand nicht nur ein Umdenken statt, es gibt nun auch konkrete Pläne zur Umsetzung einer verfassungskonformen Schulentwicklung.
In einer Zeit, in der die Pandemie das öffentliche Leben fast vollständig zum Erliegen brachte, wurde durch das Bildungsministerium die SEPl-VO 2022 erlassen, und zwar weit vor der eigentlich geplanten Inkraftsetzung. Dies verhinderte den so wichtigen und richtigen Schulentwicklungsplan der Stadt Halle (Saale). So wird, wie in der Vergangenheit, weiterhin Kindern und deren Eltern das Recht auf die selbstbestimmte Schulform- und Bildungsgangwahl genommen, sodass dieses unter Umständen mit einem Rechtsstreit erwirkt werden muss.
Umso mehr ist es von erheblicher Bedeutung, dass der StadtElternRat wie in vielen Jahren zuvor wieder einen Platz im Bildungsausschuss der Stadt erhält. Da das Schulgesetz im§ 22 Abs. 2 eine Mitwirkung der Stadt- bzw. Kreiselternräte in der Aufstellung der Schulentwicklungsplanung explizit vorsieht, besteht hierin die Chance, die Bildungsbedürfnisse der Eltern schon zu Beginn des Planungsprozesses mit einfließen zu lassen und nicht erst, wie zuletzt geschehen, in Form einer Stellungnahme des fertigen Entwurfes der Schulentwicklungsplanung.
Letztendlich muss an dieser Stelle hinterfragt werden, wieviel Mitwirkung der Elternvertreter*innen hier generell erwünscht ist, wenn die Rechte der Eltern durch die Aussagen der Bildungsministerin so öffentlich beschnitten werden bzw. eine aktive Mitwirkung in der Schulentwicklungsplanung auf ein Minimum an Beteiligung in Form einer Stellungnahme reduziert wird.
Die Fachstelle für Suchtprävention führt am 08.02.2022 einen digitalen Elternabend durch.
In diesem soll das Thema
Alkohol und Pubertät worauf müssen Eltern achten?
behandelt werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Einladung und dem Elternbrief.
<< Zurück 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 weiter >>
Datenschutz | Copyright © 2019. Alle Rechte vorbehalten.