Halle, 28. April 2026 – Gut sieben Wochen nach dem ersten Schock am 4. März fand heute das zweite Losverfahren für die weiterführenden Schulen in Halle statt. Doch was als Strohhalm für Familien galt, die sich um einen der verbliebenen Plätze beworben haben, entpuppt sich als bittere Fortsetzung eines strukturellen Versagens. Verbunden mit der Erkenntnis nach dem Losverfahren ist vor dem Losverfahren.
| Schule | Bewerber | Plätze | Nachrückliste |
| Gymnasium Südstadt | 32 | 26 | 6 |
| H.-D. Genscher Gymnasium | 115 | 50 | 65 |
| Sekundarschule Reil | 13 | 9 | 4 |
| Marguerite Friedlaender Gesamtschule | 47 | 11 | 36 |
| Gemeinschaftsschule H. Heine | 29 | 12 | 17 |
Noch am 01.04.2026 wies die Stadt Halle offiziell 338 unversorgte Kinder aus (192 Gymnasien, 129 Gesamtschulen, 17 Gemeinschafts-/Realschulen). Doch die heutigen Bewerberzahlen summieren sich nicht einmal ansatzweise auf diese Menge.
Das Losverfahren zur Vergabe der Schulplätze an den weiterführenden Schulen in Halle sorgt bei zahlreichen Familien für große Verunsicherung und Enttäuschung. Um Orientierung zu bieten und den Austausch zu ermöglichen, lädt der StadtElternRat (StER) Halle alle interessierten Eltern am Freitag, dem 13. März 2026, um 18:30 Uhr zu einer Informationsveranstaltung in die Saaleschule ein.
Im Mittelpunkt des Abends stehen die Auswirkungen der Losentscheide, die bereits am vergangenen Mittwoch durchgeführt wurden. Für viele Schülerinnen und Schüler bedeutet das Ergebnis, dass sie nicht an ihrer Wunschschule aufgenommen werden können – eine Situation, die Familien vor enorme Herausforderungen stellt. Der StER möchte in dieser schwierigen Phase Hilfestellung leisten, Fragen klären und Wege aufzeigen, wie Eltern nun handlungsfähig bleiben und fundierte Entscheidungen für den weiteren Bildungsweg ihrer Kinder treffen können.
Zusätzlich erschwert wird die Situation durch die aktuelle Informationspolitik der Stadt: Während die Bescheide erst heute versandt werden, endet die Rückmeldefrist bereits am 20. März 2026. Angesichts der derzeitigen Postlaufzeiten von bis zu 14 Tagen droht vielen Familien ein massiver Zeitdruck, da die Schreiben sie möglicherweise erst kurz vor oder gar nach Ablauf der Frist erreichen. Der StER kritisiert diese knappe Zeitbemessung als zusätzliche und vermeidbare Belastung für die Elternschaft.
Details zur Veranstaltung:
Wichtiger Hinweis:
Die Veranstaltung bietet Erfahrungsaustausch und allgemeine Hinweise, stellt jedoch keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Für juristische Schritte wird die Konsultation einer Rechtsanwaltskanzlei empfohlen.
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